ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Anmeldung verlängert sich nach Ablauf der 6-monatigen Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht zuvor eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten erfolgt. Die Kündigungsfrist beginnt jeweils zum 01. des auf die Kündigung folgenden Monats.
AUFNAHMEGEBÜHR
- Höhe der Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme neuer Teilnehmer wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50 € erhoben.
- Rückerstattung
Eine Rückerstattung der Aufnahmegebühr erfolgt nicht, auch wenn der Teilnehmer seinen Antrag zurückzieht oder das Teilnahmeverhältnis kurz nach Aufnahme beendet.
ZAHLUNGSWEISE
Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird jeweils am 01. eines Monats im Voraus fällig.
Gerät der Teilnehmer mit einer Zahlung mehr als einen Monat in Verzug, behalten wir uns vor, die gesamte offene Vertragssumme sofort fällig zu stellen.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden. Der Beitrag ist bis zum Ablauf des Teilnahmeverhältnisses zu zahlen, auch wenn die Leistungen der White Lion Academy – Lotfi Souda nicht in Anspruch genommen werden.
BETRIEBSURLAUB / TRAININGSZEITEN
Die Trainingsangebote der White Lion Academy – Lotfi Souda finden grundsätzlich nur während der Schulzeiten statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie während der Schulferien findet kein Training statt. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge bleibt hiervon unberührt.
VERLEGUNG DER TRAININGSRÄUME / HÖHERE GEWALT
Die Verlegung des Trainingsortes innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem etwaigen Rechtsnachfolger bindend. Sollte es der White Lion Academy – Lotfi Souda aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein, Leistungen zu erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
KRANKHEITEN / AUSFALLZEITEN
Vorübergehende Ausfallzeiten, insbesondere durch Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft oder berufliche Verpflichtungen, entbinden nicht von den vertraglichen Zahlungspflichten. In besonderen Fällen (z. B. längere Krankheit, Umzug oder Härtefälle) kann das Teilnahmeverhältnis im Einvernehmen mit dem Anbieter vorübergehend ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend der Pausendauer.
GESUNDHEIT DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer bestätigt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die einer Teilnahme am Training entgegenstehen.
Bei ansteckenden Krankheiten ist dem Training fernzubleiben.
RECHTE DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer ist berechtigt, die angebotenen Trainingsleistungen zu den festgelegten Zeiten in Anspruch zu nehmen.
Änderungen der Trainingszeiten oder des Leistungsangebotes bleiben vorbehalten.
PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
Änderungen von Anschrift, Name, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
HAFTUNG / AUFSICHTSPFLICHT
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die Haftung der White Lion Academy – Lotfi Souda ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für den Verlust von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird keine Haftung übernommen.
Die Aufsichtspflicht des Anbieters besteht ausschließlich während der vereinbarten Trainingszeiten sowie innerhalb der Trainingsräume bzw. Trainingsflächen. Vor Beginn und nach Ende des Trainings liegt die Verantwortung für die Teilnehmer – insbesondere für Kinder – bei den Eltern oder gesetzlichen Vertretern. Für Unfälle oder Schäden auf dem Weg zum oder vom Training wird keine Haftung übernommen. Soweit kein Verschulden des Anbieters vorliegt, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei Verletzungen, die im Rahmen der sportlichen Betätigung entstehen. Es wird empfohlen, dass der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter über eine private Unfallversicherung verfügt.
ALLGEMEINES
Bei grobem Fehlverhalten oder wiederholten Verstößen gegen die Trainingsregeln kann ein Ausschluss vom Training erfolgen. Offene Beiträge bleiben in diesem Fall weiterhin zahlungspflichtig. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nürnberg.
ZUSATZVEREINBARUNG FÜR WERBEZWECKE
Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt sich damit einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken (z. B. Website, Social Media, Flyer) verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.